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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Internet Service Provider (im folgenden "ISP" genannt, TeleTronic Telekommunikations Service GmbH, Am Concorde Park 1/C5, 2320 Schwechat) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ISP.

Für Verträge mit Unternehmern gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

Die Geschäftsbedingungen des ISP gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.2 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs

Ein Vertragsverhältnis zwischen dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande, wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnen hat. Allfällige gesetzliche Voraussetzungen für das Zustandekommen des Vertrags bleiben unberührt.

Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).

1.3 Rücktrittsrecht und Widerruf des Vertrags

1.3.1 Widerrufsrecht für Verbraucher für die Erbringung von Dienstleistungen

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den ISP (TeleTronic Telekommunikations Service GmbH, Am Concorde Park 1/C5, 2320 Schwechat, Telefon: 012810000, Fax: 01281000077, E-Mail: office@teletronic.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist: https://teletronic.at/download/Widerrufsformular.pdf

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der ISP alle Zahlungen, die dieser vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die vom ISP angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim ISP eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der ISP dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser an den ISP einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den ISP von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

1.3.2 Widerrufsrecht für Verbraucher für Warenlieferungen

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den ISP (TeleTronic Telekommunikations Service GmbH, Am Concorde Park 1/C5, 2320 Schwechat, Telefon: 012810000, Fax: 01281000077, E-Mail: office@teletronic.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist: https://teletronic.at/download/Widerrufsformular.pdf

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der ISP alle Zahlungen, die dieser vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die vom ISP angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim ISP eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der ISP dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der ISP kann die Rückzahlung verweigern, bis dieser die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass dieser die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dieser den ISP über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an den ISP zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

1.4 Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens des ISP beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre.

Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren (siehe Entgeltbestimmungen).

1.5 Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung und der Entgelte

Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit sofortiger Wirkung endet . Bis dahin gelten die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte . Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen.

Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

1.6 Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung

Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern) schriftliche Zustimmung sind die Kunden des ISP nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich einzelne Rechte wie zB. Rückforderungsrechte.

Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung des ISP. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen den ISP diesbezüglich schad- und klaglos.

1.7 Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ISP

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter des ISP wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnis hatten.

2.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist

2.1.1 Verträge über Kommunikationsdienste

Die folgenden Bestimmungen gelten für Verträge über Internetzugangsdienste und nummernabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste (Telefonie) sowie für zusammen mit zumindest einem dieser Dienste angebotenen zusätzlichen Dienste (Bündelprodukte).

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen.

Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder keine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer (insb. Befristung oder Mindestvertragsdauer) getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen. Hinsichtlich der Kündigung derartiger Verträge gilt folgendes:

Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat, kommt stattdessen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.

a. Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird.
b. Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, können solche Verträge jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird.

Falls der Vertrag auf eine vereinbarte bestimmte Zeit (Befristung) abgeschlossen wurde, gilt folgendes:

a. Für Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten bestimmten Zeit, wobei diese maximal 24 Monate betragen darf, ohne dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Sofern ein Klein- und Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat, kommt hingegen die Rechtsfolge von Punkt b zur Anwendung.
b. Für alle sonstigen Kunden, die nicht unter die in Punkt a genannten Kategorien fallen, verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des auf den Ausspruch der Kündigung folgenden Monats wirksam wird.

Falls der Vertrag mit einer Mindestvertragsdauer abgeschlossen wurde, kann eine Kündigung seitens des Kunden grundsätzlich erst nach vollständigem Ablauf dieses Zeitraums (ab Vertragsbeginn gerechnet) wirksam werden. Sollte der Kunde ungeachtet dessen vor vollständigem Ablauf dieses Zeitraums kündigen, endet das Vertragsverhältnis mit dem vom Kunden gewünschten Datum und der ISP ist berechtigt, ein Restentgelt vom Kunden einzufordern. Das Restentgelt wird mit dem Ende des Vertragsverhältnisses fällig und berechnet sich anhand der Summe der Entgelte, die vom Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin im Fall einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden (unter Berücksichtigung von vertraglichen Mindestvertragsdauern) angefallen wären.

Für jene Kunden, die Verbraucher, Klein- und Kleinstunternehmen im Sinne des § 4 Z 66 TKG 2021 oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind, gilt im Falle von mit Mindestvertragsdauer abgeschlossenen Verträgen darüber hinaus folgendes:

a. Die Mindestvertragsdauer beträgt maximal 24 Monate.
b. Der Kunde wird durch den ISP auf einem dauerhaften Datenträger über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informiert. Diese Information erfolgt zeitnah vor jenem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens erklärt werden muss, um den Vertrag zum Ende der Mindestvertragsdauer beenden zu können.

Die Punkte a und b gelten jedoch nicht, wenn ein Klein- oder Kleinstunternehmen oder eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich auf die Anwendung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen verzichtet hat.

Die Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer steht der Ausübung des Rechts auf außerordentliche Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund (insb. in Ausübung des außerordentliche Kündigungsrechts bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen gem. § 135 Abs. 8 TKG 2021; siehe Kapitel 2.8) nicht entgegen. In diesem Fall wird durch den ISP kein Restentgelt verrechnet. Der ISP ist in diesem Fall dazu berechtigt, für vom Verbraucher einbehaltene Endgeräte eine Abschlagszahlung zu verrechnen (siehe Pkt 3.6 der AGB).

Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind vertraglich zu vereinbaren.

2.1.2 Sonstige Verträge

Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die nicht von Abschnitt 2.1.1 (Verträge über Kommunikationsdienste) erfasst sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei die Kündigung mit Ende des darauf folgenden Monats wirksam wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich, rechtzeitig und zeitnah zum Beginn der einmonatigen Frist, hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer getroffen, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird.

2.2 Kündigungsrecht im Falle des Wohnsitzwechsels

Im Falle eines Vertrags, der zumindest einen Internetzugangsdienst umfasst, haben Verbraucher im Falle eines Wohnsitzwechsels das Recht, am neuen Wohnsitz die vertraglich geschuldete Leistung ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu verlangen, soweit diese dort angeboten wird. Der ISP wird in diesem Fall als Aufwandentschädigung das für die Aktivierung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt verrechnen. Falls die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbrauchers nicht angeboten wird, ist dieser zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats berechtigt, wobei der ISP dazu berechtigt ist, für ein vom Verbraucher einbehaltenes Endgerät eine Abschlagszahlung zu verrechnen (siehe Pkt 3.6 der AGB). Zur Bestätigung des Wohnsitzwechsels kann der ISP vom Kunden einen tauglichen Nachweis (z.B. Auszug aus dem Melderegister) verlangen.

2.3 Kündigung von Bündelprodukten

Im Falle von Bündelprodukten iSd § 136 TKG 2021, bei denen neben einem Internetzugangsdienst oder nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst weitere Dienste oder Endeinrichtungen inkludiert sind, ist der Verbraucher, der wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile des Bündels berechtigt ist, auch zur Kündigung der anderen Bestandteile des Bündels berechtigt.

2.4 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ISP.

Der ISP ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 143 TKG 2021 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

2.5 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw teilweise Sperre

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten

a. Zahlungsverzug bzw bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen
b. die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
c. die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden
d. die Einleitung eines Liquidationsverfahrens
e. Tod des Nutzers
f. wenn bei Zahlungsverzug eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht erfüllt wird g. der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes
h. ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen
i. Mehrfachnutzung von Einzelplatzaccounts durch oder mit Kenntnis bzw Kennen müssen des Nutzers
j. Verursachung eines Datentransfers, der die Sicherheit und Stabilität des Netzes gefährdet
k. Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen iSv Pkt 7.4.2

Die Punkte a) – d) sind nicht wirksam gegenüber Verbrauchern, gegenüber Unternehmen nur nach Maßgabe des § 25a und § 25b IO, und gelten nicht als wichtige Gründe, sofern Vorauszahlung oder Sicherstellungen vereinbart wurden, die einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des ISP entgegenstehen.

Der ISP kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Der ISP ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann der ISP bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch den ISP aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

2.6 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw Sperre

In allen Fällen einer Vertragsauflösung aus einem der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Grund ist der ISP dazu berechtigt, ein Restentgelt vom Kunden einzufordern. Das Restentgelt wird mit dem Ende des Vertragsverhältnisses fällig und berechnet sich anhand der Summe der Entgelte, die vom Zeitpunkt der Vertragsauflösung bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden (unter Berücksichtigung von vertraglichen Mindestvertragsdauern und/oder Kündigungsfristen bzw. Kündigungsterminen) angefallen wären. Die Geltendmachung von allfälligen Schadenersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,-- vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.

Wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des ISP gefährdet erscheint, kann die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 2.4 und 2.5 berechtigen würden.

2.7 Keine Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung vom ISP bei Beendigung; Löschung von Inhaltsdaten des Kunden

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher auch zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten verpflichtet. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem ISP gegenüber ableiten.

2.8 Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung und der Entgelte

Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können einseitig vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP abhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderungen oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

Für alle Änderungen gilt § 135 Abs 8 TKG 2021:

• Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden.
• Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird dem Kunden der Inhalt der Änderungen, der Beginn von deren Wirksamkeit sowie dessen Recht, in diesem Falle den Vertrag gem. § 135 Abs 8 TKG 2021 bis zum Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen kostenlos außerordentlich zu kündigen, spätestens drei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung) mitgeteilt. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer dreimonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung, wirksam. Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den Endnutzer gem. § 135 Abs 8 TKG 2021 endet der jeweilig betroffene Vertrag mit Zugang der Kündigungserklärung beim ISP, wobei bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen.

Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Im Fall der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts ist der ISP berechtigt, für vom Verbraucher einbehaltene Endgeräte eine Abschlagszahlung zu verrechnen (siehe Pkt 3.6 der AGB).

2.9 Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung

Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern) schriftliche Zustimmung sind die Kunden des ISPs nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich einzelne Rechte wie zB. Rückforderungsrechte.

Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung des ISP. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen den ISP diesbezüglich schad- und klaglos.

2.10 Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ISP

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter des ISP wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnis hatten.

2.11 Entgeltanspruch im Falle der Vertragsbeendigung aufgrund eines Anbieterwechsels oder einer Nummernübertragung

Sollte es nach Abschluss eines Wechsels des Anbieters von Internetzugangsdiensten (§ 118 TKG 2021) oder einer Nummernübertragung (§ 119 TKG 2021) zu einer automatischen Beendigung des Vertrags mit dem ISP kommen, ist dieser dazu berechtigt, ein allfälliges Restentgelt vom Kunden einzufordern. Das Restentgelt wird mit dem Ende des Vertragsverhältnisses fällig und berechnet sich anhand der Summe der Entgelte, die vom Zeitpunkt der automatischen Beendigung des Vertrags bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden (unter Berücksichtigung von vertraglichen Mindestvertragsdauern und/oder Kündigungsfristen bzw. Kündigungsterminen) angefallen wären.

3.1 Leistungen des ISP

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich da-rauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich und – außer bei Verbrauchern – schriftlich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.

Einzelheiten über speziell für Nutzer mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienste sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen bzw. können beim ISP angefragt werden.

3.2 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 3.4) geschaffen hat (kurz "Bereitstellungsfrist").

Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die vom ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 15,60 inkl. USt. (entspricht EUR 13,-- exkl. USt.) pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

3.3 Störungsbehebung

Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom ISP zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt 3.2 sinngemäß.

Der Kunde hat den ISP bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem ISP oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird der ISP bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt, jedoch die Entstörung ohne Vorliegen eines berechtigten Entstörungsgrundes vom Kunden aus einem ihm zurechenbaren schuldhaften Irrtum eine beauftragt wurde bzw. die Störung selbstverschuldet vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem ISP jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand (Stundensatz EUR 125,-- inkl. USt., Fahrtkosten pauschaliert EUR 90,-- inkl. USt.) zu ersetzen.

3.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung vom ISP beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.

3.5 Dienstequalität

Der ISP trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird.

Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität sowie bei unangemessener Reaktion des ISP auf Sicherheitsvorfälle, -bedrohungen und -lücken richtet sich nach den Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 6

Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann den ISP rechtlich verpflichten den Anschluss der Kunden zu überwachen oder den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Wenn der ISP verpflichtet wird eine Website zu sperren, kann diese Website nicht mehr über den ISPs Anschluss erreicht werden.

Der ISP setzt keine Verkehrsmanagementmaßnahmen ein, die die Qualität des Internetzugangsdienstes oder die Privatsphäre des Kunden beeinträchtigen.

3.6 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch den ISP

Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

Sofern dem Kunden vom ISP Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum des ISP, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an den ISP zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich vom ISP oder von deren Beauftragten vorgenommen.

Informationen über eine etwaige Entriegelung des Endgeräts sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Informationen über eine etwaige Kostenanlastung für Endgeräte sind den Entgeltbeschreibungen zu entnehmen.

Sollte sich der Endnutzer im Falle der berechtigten Auflösung des Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer dafür entscheiden, ein allfällig überlassenes Endgerät zu behalten, wird eine Abschlagszahlung verrechnet, deren Höhe aus den jeweiligen Vertragsdokumenten hervorgeht.

4.1 Entgelte

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für den Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nichts anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch den ISP gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager des ISP; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angege-ben.

4.2 Entgeltbestandteile

Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. die Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden.

4.3 Änderung der Entgelte

Für Änderungen der Entgelte gilt Pkt. 2.8

4.4 Nachverrechnung von Volums-Überschreitungen bei „Fair Use“ Produkten mit volumsbasierender Mißbrauchsbegrenzung

Der Kunde akzeptiert, die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder im Anmeldeformular vereinbarten Volumsbegrenzungen. Bei Produkten, die als „Fair Use“ Produkt geführt werden und eine volumensbasierende Missbrauchsbegrenzung enthalten, behält sich der ISP bei einer Überschreitung dieser Begrenzung von mehr als 20 % in einem Monat eine Verrechnung nach dem in den Entgeltbestimmungen vereinbarten Volumspreis pro Volumseinheit über dem gesetzten Limit vor.

4.5 Entgelte für Rufnummernmitnahme

Die Rufnummernmitnahme zum ISP („Import“) von geografischen und nichtstandortabhängigen Festnetznummern ist ebenso kostenlos, wie die Rufnummernübertragung vom ISP zu einem anderen Anbieter („Export“). Der Importprozess wird mit der Aktivierung des Internetzugangsdienstes gestartet und vom ISP so rasch wie möglich durchgeführt. Am Tag des technischen Imports kommt es währenddessen zu einer Unterbrechung der Funktionalität sowie der Erreichbarkeit der Rufnummer, wobei die Unterbrechung nicht mehr als einen Arbeitstag beträgt.

4.6 Verbrauchte und angefallene Entgelte

Für einen Tarif oder Tarife mit vorher festgelegtem Kommunikationsvolumen besteht die Möglichkeit, nicht verwendete Volumen eines Abrechnungszeitraums in den darauffolgenden Abrechnungszeitraum zu übertragen, sofern diese Option vertraglich vereinbart wurde.

Zur Sicherstellung einer transparenten Abrechnung und zur Überwachung des durch den Endnutzer verursachten Nutzungsumfangs, können verbrauchte Einheiten (nur sofern abrechnungsrelevant) und verbrauchsabhängig angefallene Entgelte online im Kundenbereich auf https://www.teletronic.at abgerufen oder entsprechend von den Kontaktstellen in Pkt 14.8 beauskunftet werden.

5.1 Abrechnung

Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGB nichts anderes ergibt bzw dies nicht anders (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbart ist.

5.2 Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren. Sofern der ISP der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom ISP widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Kreditkartenzahlung oder SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmen und dem ISP nachzuweisen. Der Widerruf der Bezahlung per Zahlschein ist gegenüber Verbrauchern unzulässig.

5.3 Zahlung mit Kreditkarte

Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.

5.4 Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein und laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.

Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung prompt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.5 Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug kommen für beide Vertragsparteien Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. zur Anwendung.

5.6 Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde zu beantragen (siehe dazu Pkt 5.8).

Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Schlichtungsverfahren unberührt. Macht der Kunde seine Einwendung nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang schriftlich geltend, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit; ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus.

Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesem Pkt 5.6 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

5.7 Perioden der Rechnungslegung

Sollte das Entgelt für die vom Kunden in einem Abrechnungszeitraum in Anspruch genommenen Leistungen einen Betrag von EUR 12,-- inkl. USt. (entspricht EUR 10,-- exkl. USt.) nicht überschreiten, behält sich der ISP vor, für diesen Abrechnungszeitraum keine Rechnung zu legen und das Entgelt zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, wobei der Abrechnungszeitraum von drei Monaten nicht überschritten wird.

5.8 Schlichtungsverfahren

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2021 sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen und Bescheide) der Regulierungsbehörde vorlegen. Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde, die auch nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (§ 205 TKG 2021 iVm § 4 Abs. 1 Z 2 AStG BGBl. I Nr. 105/2015 in der jeweils gültigen Fassung) tätig wird, wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen.

Der Antrag bei der Schlichtungsstelle muss seitens des Kunden innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt seiner Einbringung der Beschwerde beim Unternehmer eingebracht werden. Nach dieser Frist ist nur noch eine gerichtliche Klärung möglich. Ein Rechnungseinspruch ist schriftlich innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Rechnung beim ISP zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist der ISP nicht mehr zur Beantwortung des Einspruchs verpflichtet. Das für diesen Antrag erforderliche Verfahrensformular und nähere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und etwaigen Kosten des Streitbeile-gungsverfahrens sind unter http://www.rtr.at/schlichtungsstelle abrufbar.

5.9 Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Der ISP kann in diesem Fall jedoch einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig stellen. Der Aufschub der Fälligkeit endet, wenn nicht binnen drei Monaten ab Erhalt der Antwort des Unternehmers auf den Einspruch ein Antrag auf Streitschlichtung gem. § 205 TKG 2021 gestellt wird.

5.10 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

5.11 Aufrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.

In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkannt worden ist.

5.12 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind insgesamt ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

5.13 Entgeltnachweis

Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wird, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf http://www.rtr.at/de/tk/EEN_V_2011/) enthalten.

Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.

6.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

6.2 Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt 6.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

6.3 Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Beanspruchung über den vom ISP angegebenen Leistungrahmen, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den Kunden oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde gestelltes Material zurückzuführen sind. Der ISP haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

6.4 Mängelrüge

Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

7.1 Haftungsausschluss

Der ISP haftet gegenüber Unternehmern für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden).

Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den ISP die zeitlich angemessene, schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

7.2 Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails

Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfüg-barkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere aufgrund von (vom ISP oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Der ISP übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der ISP hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.

IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen ISP Dienste kann daher nicht zugesichert werden.

Der ISP behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen des ISP unabhängig sind.

Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zeitweise zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Der ISP übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden des ISP, Gewährleistungsansprüche bestehen können und diese durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden; siehe dazu Pkt. 5

7.3 Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc

Weiters haftet der ISP nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) von Dritten, die vom ISP zugestellt werden sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des ISP oder über eine Information durch den ISP erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Der ISP übernimmt für Schäden aus Obengenanntem keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

7.4 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden

Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbe-sondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

7.4.1 Schutz des Internetzugangs

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

Der Kunde haftet, mit Ausnahme von Mehrwertdiensten, für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom ISP zu vertreten ist. Weitergehende Schaden-ersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

7.4.2 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass diese zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.

Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den ISP oder für Dritte Schwierigkeiten aufgrund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (zB offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist der ISP zur sofortigen Sperre des Kunden bzw zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner Ports). Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

7.4.3 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens des ISP – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

7.4.4 Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen

Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

7.5 Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann.

Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP.

7.6 Haftungsausschluss des ISP bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt (vgl. ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at).

8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 161 TKG 2021 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht be-gründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.

Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

8.2 Sicherheit von Daten und Integrität von Einrichtungen

Der ISP schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. Der ISP kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, beim ISP gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden.

Der ISP stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen des ISP dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität des der Einrichtungen des ISP wird dieser je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.

8.3 Information gem § 165 Abs 3 TKG 2021 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2021 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu ver-arbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 124 TKG 2021. Soweit der ISP gemäß TKG 2021 in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Der ISP wird aufgrund § 160 Abs 3 Z 5 und § 166 Abs 1 TKG 2021 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten:

Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

Stammdaten werden gem § 166 Abs 3 TKG 2021 vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.4 Verkehrsdaten

Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 167 Abs 2 TKG 2021 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.

Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

Die nach dem ersten Absatz gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.

8.5 Inhaltsdaten

Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

8.6 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung

Für den Fall, dass der Kunde eine Zahlung durch Kreditkarte wünscht, wird er seine Zustimmung dazu erteilen, dass sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

8.7 Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis

Gemäß § 137 TKG 2021 kann der ISP ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. Der ISP ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichem Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem § 173 TKG 2021 zulässig, ansonsten wird der ISP keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.

8.8 Rufnummernunterdrückung

Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gem § 139 TKG 2021. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Ausnahme besteht für Fälle von Werbeanrufen gem. § 174 Abs. 2 TKG 2021.

8.9 Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung

Der Kunde kann separat von den vorliegenden Geschäftsbedingungen, seine jederzeit widerrufliche Zustimmung unterschriftlich erteilen, dass seine Verkehrsdaten gem. § 160 Abs 3 Z 6 TKG 2021 zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des ISP, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.

In diesem Fall erklärt sich der Kunde auf den Vertragsunterlagen einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des ISP sowie von den in den Vertragsunterlagen angeführten Geschäftspartnern des ISP in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der ISP wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Diese Regelung gilt gegenüber Verbrauchern nur in dem Ausmaß, als die konkreten Geschäftspartner namentlich bekannt gegeben wurden.

8.10 Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP gem § 162 TKG 2021 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der ISP gem § 141 TKG 2021 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des ISP aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.

Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahr-lässigem Verhalten.

Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

10.1 Leistungsumfang

Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

10.2 Rechte an gelieferter Software

Bei der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.

Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ISP von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

10.3 Gewährleistung

Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; dies gilt nicht, sofern der Kunde Standardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gem Pkt 6 werden durch diesen Punkt 10.3 nicht berührt.

Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 6

10.4 Rücktritt bei Softwaremängeln

Werden vom ISP gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht automatisch, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht automatisch zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. Ein Gesamtrücktritt ist nur möglich, wenn unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

11.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen

Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.

11.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.

11.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle

Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.

11.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain

Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

12.1 Vertragsverhältnis mit der A1 Telekom Austria

Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A1 TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw bei SDSL: "Online-SDSL") – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit A1 Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der A1 Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter www.telekom.at abrufbar bzw werden auf Wunsch vom ISP zugesandt.

Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ ist der ISP Erklärungsempfänger für die A1 Telekom Austria.

Jene personenbezogenen Daten, welche für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind und zur Erfüllung der vertraglich verpflichtenden Zugangsleistungen zwingend erforderlich sind, werden durch den ISP an die A1 Telekom Austria und durch die A1 Telekom Austria an den ISP übermittelt.

12.2 Produkt-, Modem- oder Providerwechsel

Der durch einen allfälligen späteren Produkt-, Modem- oder Providerwechsel des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria wird dem Endkunden von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder Providerwechsel folgenden Rechnung gesondert in Rechnung gestellt.

Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch des Vertragsverhältnisses zur A1 Telekom Austria nötig. Dafür ist an die A1 Telekom Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten.

12.3 Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der A1 Telekom Austria

Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt der ISP den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, dem ISP alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

12.4 Sperre seitens der A1 Telekom Austria

Wird aufgrund einer von der A1 Telekom Austria veranlassten Sperre die xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

13.1 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.

Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.

Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.

13.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente

Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.

13.3 Keine Prüfungspflicht des ISP

Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

13.4 Rechtseinräumung durch den ISP

Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.

14.1 Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

14.2 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

14.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch ein unterschriebenes Telefax Rechnung erfüllt); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

14.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden

Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

14.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

14.6 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Verbrauchern - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.7 Einheitliche europäische Notrufnummer

Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen. Darüber hinaus sind auch Anrufe zu allen österreichischen Notrufnummern (gemäß § 18 KEMV) kostenfrei möglich.

14.8 Kontaktstellen

Die Kontaktdaten des ISP sind auf dessen Webseite unter https://www.teletronic.at verfügbar.

TeleTronic Telekommunikations Service GmbH
Am Concorde Park 1/C5
2320 Schwechat

Telefon: (01) 28 10 000
Fax: (01) 28 10 000-77
E-Mail: office@teletronic.at
URL: http://www.teletronic.at